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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Beherbergung / Fremdenverkehr vom Kloster St. Marienthal und seiner Kloster St. Marienthal Wirtschaftsverwaltungsgesellschaft mbH (WVG)

1.    Geltungsbereich
1.1.    Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Vermietung von Zimmern und Räumen zur Beherbergung, sowie für alle für den Kunden erbrachten Lieferungen und Leistungen vom Kloster St. Marienthal und seiner Kloster St. Marienthal WVG.

Hierzu zählen insbesondere verbindliche Anmeldungen und Reservierungen für angebotene Leistungen der WVG auf der Grundlage der jeweilig gültigen Preisliste. Andere AGB als die vom Kloster und der WVG werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2.    Vertragsabschluss
2.1.    Der Reservierungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Kloster / die WVG zustande. Dem Kloster / der WVG steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2.    Vertragspartner sind das Kloster bzw. die WVG und der Gast. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er gemeinsam mit dem Kunden dem Kloster bzw. der WVG gesamtschuldnerisch für alle Leistungen aus dem Reservierungsvertrag.
2.3.    Das Kloster bzw. die WVG behält sich vor, bei zu geringer Anzahl von Anmeldungen oder aus anderen vertretbaren Gründen Veranstaltungen / Kurse ab zu sagen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden ohne Abzug zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

3.    Leistungen, Preise, Zahlung
3.1.    Das Kloster bzw. die WVG ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2.    Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen.
3.3.    Leistungen und Tarife werden von der Geschäftsführung des Kloster bzw. von der WVG festgelegt und können nach Vertragsabschluss dann modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Erbringung der Leistungen mehr als vier Monate beträgt.
3.4.    Die Preise des Angebots können ferner geändert werden, wenn der Gast Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Aufenthaltsdauer oder sonstiger Leistungen wünscht und diesen zugestimmt wird.
3.5.    Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes gehen unbeachtet des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.
3.6.    Rechnungen vom Kloster bzw. von der WVG sind vor Ort bar oder mit ec-Karte zu zahlen. In Einzelfällen kann der Rechnungsbetrag auch innerhalb 14 Tagen per Überweisung beglichen werden. Dies bedarf vorheriger Absprache.
3.7.    Bei Zahlungsverzug ist das Kloster bzw. die WVG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit der Gegenforderung gegen das Kloster / die WVG nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4.    Rücktritt vom Vertrag
Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so bleibt er zur Zahlung des vereinbarten Preises in folgender Höhe verpflichtet:
4.1.    Für eine Stornierung zwischen dem 60. und dem 6. Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 30% der bestellten Leistungen fällig.
4.2.    Für eine Stornierung zwischen dem 5. und dem 1. Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitraum werden 80% der bestellten Leistungen fällig.

4.3.    Keine Kosten fallen im Verhinderungsfall an, wenn Sie uns einen entsprechenden Interessenten vermitteln.
4.4.    Für eine Nichtanreise ohne Stornierung werden 90% der bestellten Leistungen bezogen auf den vereinbarten Preis der bestellten Leistungen fällig. Erstattungen für nicht oder nicht vollständig angenommene Leistungen durch den Vertragspartner erfolgen nicht. Dies gilt insbesondere bei vorzeitiger Beendigung des Aufenthaltes.
4.5.    Muss ein Kurs seitens des Klosters bzw. der WVG mbH mangels Teilnehmern abgesagt werden, so hat dies durch den Veranstalter spätestens 14 Tage vor Kursbeginn gegenüber dem Teilnehmer zu erfolgen. Für durch den Kursteilnehmer evtl. bereits gekaufte Bahn- oder Flugtickets bzw. erfolgte Mietwagenreservierungen übernimmt das Kloster / die WVG mbH keine Haftung. Eine Kostenerstattung ist ausgeschlossen.
4.6.    Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

5.    Zimmerbereitstellung, -übergabe, -nutzung, -rückgabe
5.1.    Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.
5.2.    Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behält sich das Kloster / die WVG das Recht vor, bestellte Zimmer nach 17:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 09:30 Uhr zu räumen. Für Gruppen- und Aufenthaltsräume gilt dies ebenso.
5.3.    Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das Kloster / die WVG bemühen, gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zur Verfügung zu stellen. Der Gast hat ggf. zu diesem Zweck eine angemessene Wartezeit in Kauf zu nehmen.
5.4.    Das Mitbringen und Halten von Tieren in den Räumlichkeiten des Klosters ist untersagt.
5.5.    Wird durch einen Gast der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Kloster oder seiner Gäste gefährdet, so kann das Kloster / die WVG den Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung vom Kloster bzw. der Kloster St. Marienthal WVG unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.
5.6.    Das Mitbringen von Speisen und Getränke zu Veranstaltungen und deren Zubereitung und Verzehr in den Gästezimmern bzw. Gemeinschaftsräumen ist untersagt. In Sonderfällen kann eine abweichende Vereinbarung schriftlich getroffen werden. In diesen Fällen wird eine der Höhe nach in der Vereinbarung zu bestimmende Servicegebühr bzw. ein Korkgeld berechnet.
5.7.    Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige Zustimmung des Klosters untersagt. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars sowie während des Aufenthalts, die durch den Gast, Besucher oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden und die vom Kloster nicht zu vertreten sind, haftet der Gast.
5.8.    Der Gast ist verpflichtet, durch ihn verursachte Schäden unverzüglich anzuzeigen.

6.    Rauchmelder, Brandschutzanlage
6.1.    In unseren Räumen (Gästezimmer, Flure, Aufenthaltsräume...) sind Rauchmelder verbaut und aktiviert, um Ihnen die größtmögliche Sicherheit zu bieten und um die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen.
6.2.    Bitte beachten Sie, dass ein generelles Rauchverbot und ein Verbot mit offenen Feuer gilt. Ebenso ist der Gebrauch / Nutzung von Räucherwerk (z. B. Räucherstäbchen, Weihrauch...) untersagt.
6.3.    Einen dadurch ausgelösten Fehlalarm unserer Brandschutzanlage mit Alarmierung und Einsatz der Feuerwehr wird dann kostenpflichtig dem Verursacher in Rechnung gestellt.

7.    Haftung
7.1.    Auf Beherbergungsverträge sind neben den §§ 701 ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden.
7.2.    Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Klosters, in den technischen Einrichtungen und in den Gruppenräumen hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Für Wertgegenstände und sonstiges Eigentum, das von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurde, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
7.3.    Soweit dem Gast ein PKW-Stellplatz auf dem Klostergelände zugewiesen wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Kloster bzw. die WVG nicht.

8.    Schlussbestimmungen
8.1.    Erfüllungs- und Zahlungsort ist das Kloster St. Marienthal, Ostritz.
8.2.    Die Gäste sind mit der Aufnahme und Speicherung ihrer Daten einverstanden. Das Kloster / bzw. die WVG verpflichten sich, diese Daten ausschließlich für die Verwaltungsarbeit der jeweiligen und folgenden Reservierungen zu verwenden.

Ostritz-St. Marienthal, 22.04.2024

 

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